Warum ein Werbeverbot allen schadet

Der aktuelle Entwurf des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes (KLWG) vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sieht ein weitreichendes Werbeverbot in nahezu allen Medien vor: von Plakaten, über Zeitungen und Zeitschriften, Hörfunk, Fernsehen bis zu Internetangeboten. Der Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW) spricht daher von einem Totalverbot für Werbung.

Printanzeige der BVE-Kampagne gegen das geplante Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz. Links steht in großen roten Buchstaben: „HIER HÄTTE EINE WERBUNG GESTANDEN“. Darunter in Schwarz und Rot: „Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz – BITTE ZU ENDE DENKEN!“ Rechts in schwarzen Großbuchstaben: „DIE DIESEN ARTIKEL FINANZIERT HÄTTE“. Darunter ein erläuternder Text, der sich gegen pauschale Werbeverbote ausspricht und für eine ausgewogene Informationsversorgung plädiert. Am unteren Rand sind Logos zahlreicher unterstützender Unternehmen abgebildet.Quelle: ernaehrungsindustrie.de
 

Initiative „BITTE ZU ENDE DENKEN!”

Mit der Initiative „BITTE ZU ENDE DENKEN!” wollen führende Verbände und Vermarkter der deutschen Werbewirtschaft auf die weitreichenden Konsequenzen eines umfassenden Werbeverbotes für die gesellschaftliche, wirtschaftliche und journalistische Freiheit aufmerksam machen. Die Kampagne erscheint ab dem 19. Oktober 2023 in verschiedenen Zeitungen, Zeitschriften sowie digital, in TV und auf Social-Media-Kanälen der Unterstützer und fordert die Verantwortlichen in der Politik auf, die Folgen eines derartigen Gesetzes zu Ende zu denken. Die Initiative unterstützt die Argumente und Lösungsansätze des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW) und der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE).

Die Anzeige wurde u. a. veröffentlicht in:

• Welt (Printausgabe, TV, Digitalumfeld)
• Bild (Printausgabe, TV, Digitalumfeld)
• Berliner Zeitung (Printausgabe, Digitalumfeld)
• Horizont und
• Gala

Grundlagen der Initiative

Das Gesetz bedeutet nicht nur eine Bevormundung der Bürger und drastische Einschränkungen der Marktwirtschaft, sondern auch massive Einnahmeverluste für Medien. Denn anders als viele glauben, schränkt der Gesetzentwurf nicht nur Werbung für Kinder ein: Überall dort, wo Kinder zwischen 6 und 23 Uhr zufällig auf Werbung stoßen könnten, soll sie prophylaktisch verboten werden.

Grundsätzlich verboten ist danach die Werbung für Süßigkeiten wie Schokolade, Zuckerwaren, Müsliriegel, Aufstriche wie Marmelade, Desserts, Kuchen, Kekse, süße Backwaren, Backmischungen, Eiscreme und Energydrinks.

Aber es geht noch weiter: Ebenfalls unter Strafandrohung verboten werden soll in der Zeit von 6 bis 23 Uhr Werbung für Produkte, deren Zusammensetzung nicht den Nährwertprofilen entsprechen, die von der WHO für Europa definiert hat. Danach ist Werbung auch verboten für Knabberartikel mit mehr als 0,1 Gramm Salz pro 100 Gramm oder Zuckerzusatz, Milchgetränke, Erfrischungsgetränke, Getränke aus Soja, Nüssen oder Saaten mit Zuckerzusatz oder Süßungsmitteln sowie Cornflakes mit mehr als 10 Gramm Fett, mehr als 15 Gramm Zucker oder mehr als 1,6 g Salz pro 100 Gramm.

Werbung für Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, 3,5 Prozent fetthaltigen Joghurt oder dessen Ersatzprodukte, Frischkäse, gesüßte Quarkzubereitungen, Rahm und Molke mit mehr als 2,5 Gramm Fett, mehr als 2 Gramm gesättigte Fettsäuren, mehr als 10 Gramm Zucker oder mehr als 0,2 Gramm Salz pro 100 Gramm wird verboten.

Käse, verzehrfertige und Fertiggerichte, Zubereitungen, Butter, Fette, Öle, Brot, Back- und Teigwaren, verarbeitete Fleischwaren, Fisch, Krebstiere, Weichtiere, haltbar gemachtes Obst und Gemüse, die den strengen jeweiligen Grenzwerte nicht entsprechen, würden alle unter das Werbeverbot fallen.

Da bleibt am Ende außer Blattsalat und Leitungswasser nicht viel übrig, für das Unternehmen werben könnten. Vor allem verarbeitete und verzehrfertige Lebensmittel würden aus der Öffentlichkeit verbannt.

Sportvereine dürften kein Sponsoring mehr von Limonadenherstellern annehmen und für Grillwürstchen dürfte erst nach 23 Uhr im Fernsehen geworben werden.

Weitere Informationen zum Gesetzesentwurf, den Herausforderungen und alternativen Lösungsansätzen zur Prävention von Kinderübergewicht finden Sie unter www.lieber-mündig.de

Die Kampagne auf einen Blick

Beteiligen Sie sich an der Diskussion! Nutzen Sie dafür in den Sozialen Medien den Hashtag #liebermündig und folgen Sie uns auf LinkedIn.

Erdbeermarmelade in kleinen Portionen.

Marmelade to go? Das UBA steht erneut in der Kritik

Das Bundesumweltamt fordert eine Plastikabgabe für Portionspackungen mit Fruchtaufstrich. Dafür hagelt es Kritik aus Wirtschaft, Kommunen und Verbänden.
Person greift in einem Supermarkt nach einer Packung Mozzarella. Im Hintergrund ein Preisschild mit Informationen zu den 'wahren Kosten' des Produkts sowie Regale mit weiteren Milchprodukten.

Was bitte sind „wahre Kosten“ für Lebensmittel?

Eine PR-Aktion vom Discounter „Penny“ erregt die Gemüter: Vom 31. Juli bis zum 5. August fordern alle 2.150 Penny-Filialen für neun ausgewählte Produkte die berechneten „Wahren Kosten“ als Verkaufspreis.