Position zur Evaluierung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG)

I. Allgemeines

Das AgrarOLkG dient der Umsetzung der am 17. April 2019 vom Europäischen Parlament und dem Rat erlassenen Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (UTP-Richtlinie) in nationales Recht. Dabei schützt die Richtlinie nicht nur Primärerzeuger gegen unlautere Handelspraktiken, sondern auch Lieferanten entlang der Wertschöpfungskette.

Die Umsetzung ist am 09. Juni 2021 in Kraft getreten. § 19 AgrarOLkG legt fest, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die getroffenen Regelungen bereits zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes im Hinblick auf deren Wirksamkeit bewertet. Neben der Überprüfung der Einhaltung bestehender Verbote kann der Deutsche Bundestag im Zuge der Evaluierung gegebenenfalls auch die Liste verbotener Handelspraktiken um neue, bisher nicht erfasste unlautere Handelspraktiken erweitern. In die Evaluierung sollen zudem die Ergebnisse der Prüfung eines möglichen Verbots des Einkaufs von Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen unterhalb ihrer Produktionskosten einfließen.

Das BMEL hat den entsprechenden Evaluierungsbericht am 22. November 2023 veröffentlicht. Dem Bericht liegt unter anderem eine Online-Befragung des Ministeriums zugrunde, an der sich 884 Lieferanten und 239 Käufer beteiligt haben. Im Rahmen der Evaluierung hat das BMEL daneben auf andere Datengrundlagen zurück- gegriffen. Davon erfasst wird auch eine Erhebung der BVE aus dem Oktober 2022, deren Ergebnisse in vielen Punkten die Ergebnisse der im Rahmen des Evaluierungsprozesses durchgeführten Befragung des BMEL bestätigen (vgl. Seiten 72, 75 Evaluierungsbericht).

Gegenstand der bundesweiten landwirtschaftlichen Proteste, die vor, während und nach der „Grünen Woche 2024“ stattgefunden haben, ist auch die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) und der damit nach wie vor verbundene Druck auf die Abgabepreise in der Lebensmittellieferkette. In der Regierungskoalition werden deshalb Überlegungen angestellt, die Wettbewerbsbedingungen in dieser Lieferkette zu verbessern. Der Entwurf eines entsprechenden Entschließungsantrags zielt darauf ab, im Rahmen eines „Wertschöpungsstärkungs- gesetzes“ unfaire Handelspraktiken weitergehend zu beschränken und Erzeuger sowie kleine und mittlere Unternehmen in der Wertschöpfungskette zu stärken.

Für das vollständige Positionspapier zur Evaluierung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) zu den Regelungen über unlautere Handelspraktiken steht die Download-PDF zu Ihrer Verfügung.