Für Erhalt und Stärkung einer wettbewerbsfähigen Ernährungsindustrie in Deutschland
In der Ernährungsindustrie erwirtschaften rund 6.000 Betriebe einen jährlichen Umsatz von 232,6 Mrd. Euro. Mit rund 644.000 Beschäftigten ist diese Branche der viertgrößte Industriezweig Deutschlands und klein- und mittelständisch geprägt: 90 Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem Mittelstand an. Sie sichert die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland mit hochwertigen und sicheren Lebensmitteln zu bezahlbaren Preisen. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft bildet die Grundlage für die Versorgung mit hochwertigen Rohstoffen. Ohne diese enge Verbindung ist eine wettbewerbsfähige Lebensmittelindustrie in Deutschland nicht denkbar.
Steigende Kosten und Marktanforderungen bei sinkenden Erträgen haben die Ernährungsindustrie in den vergangenen Jahren allerdings an ihre Belastungsgrenze gebracht. Wir stellen mit Besorgnis fest, dass sich aufgrund der politischen Rahmenbedingungen auch in der Ernährungsindustrie Verdruss ausbreitet: Zahlreiche Unternehmen stellen den Standort Deutschland infrage.
Vor allem sehen wir die Gefahr, dass Investitionsentscheidungen perspektivisch zugunsten ausländischer Standorte getroffen werden. Denn der Wirtschaftsstandort Deutschland hat für viele Industrieunternehmen an Attraktivität verloren. Die Produktions- und Vermarktungsbedingungen und damit die Wettbewerbsvoraussetzungen sind in anderen Mitgliedsstaaten und im außereuropäischen Ausland vielfach besser. Investitionsanreize für den Standort Deutschland, Kostensenkungen und Entbürokratisierung sind dringend notwendig. Jede neue Regulierung, die den Sektor betrifft, muss eine Folgen- und Kostenabschätzung enthalten.
Die Branche ist sich ihrer Verantwortung bewusst und arbeitet kontinuierlich daran, nachhaltige Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu entwickeln, Arbeitsplätze – vor allem im ländlichen Raum – zu sichern und die Lebensmittelversorgung sicherzustellen. Damit dies weiterhin gelingt, brauchen wir die Unternehmen im eigenen Land. Gemeinsam mit Landwirtinnen und Landwirten, der Politik und allen Akteuren entlang der Wertschöpfungskette möchten wir daran arbeiten, die Lebensmittelindustrie als starken und innovativen Wirtschaftszweig in Deutschland zu erhalten. Unser Ziel ist es, nicht nur den aktuellen Herausforderungen zu begegnen, sondern auch langfristig Perspektiven für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Entwicklung zu schaffen.
Der Erhalt und Ausbau der hiesigen Wertschöpfung erfordern daher ein umfassendes Gegensteuern, insbesondere in folgenden Punkten:
1. Bezahlbare Energie für Wirtschaft und Verbraucher
Die Energiekosten in Deutschland bleiben im internationalen Vergleich und insbesondere im Vergleich mit unseren unmittelbaren europäischen Nachbarländern hoch und setzen die Wettbewerbsfähigkeit der Ernährungsindustrie erheblich unter Druck. Auch im Vergleich mit den USA sind die Energiekosten hierzulande dreimal höher, was einen deutlichen Standortnachteil bedeutet. Um dem entgegenzuwirken, sind umfassende Entlastungen erforderlich, die der gesamten Branche zugutekommen. Besonders betroffen sind die energieintensiven Teilbranchen der Nahrungsmittelindustrie, die dringend verstärkte Unterstützung benötigen. Dazu braucht es eine Erweiterung der Strompreiskompensation aus dem Strompreispaket der Bundesregierung vom November 2023 auf die energieintensiven Teilbranchen der Ernährungsindustrie. Die Carbon-Leakage-Verordnung (BECV), die bereits konform mit dem europäischen Beihilferecht (KUEBLL) ist, muss auch im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS 2) ab dem 1. Januar 2027 Anwendung finden, um einer Abwanderung energieintensiver Unternehmen ins Ausland entgegenzuwirken. Außerdem sollten der Spitzenausgleich für Gas wiedereingeführt und eine Kostenbegrenzung bei den Netzentgelten sichergestellt werden.
Energie-Forderungen
- Erweiterung der Strompreiskompensation: Die Strompreiskompensation aus dem Strompreispaket der Bundesregierung vom November 2023 muss auf die energieintensiven Branchen der Ernährungsindustrie, wie sie bei der „besonderen Ausgleichsregelung“ definiert waren, ausgeweitet werden.
- Anwendung der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) im EU-ETS 2: Die BECV, die bereits konform mit dem europäischen Beihilferecht (KUEBLL) ist, muss auch ab dem 1. Januar 2027 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS 2) Anwendung finden, um eine Abwanderung energieintensiver Unternehmen ins Ausland zu verhindern.
- Wiedereinführung des Spitzenausgleichs für Gas: Der Spitzenausgleich für Gas sollte erneut eingeführt werden, um die hohen Energiekosten abzufedern.
- Entlastung bei den Netzentgelten: Eine Senkung der Netzentgelte für Strom und Gas ist erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Ernährungsindustrie zu stärken. Die neuen Abschreibungsregeln für Gasnetze müssen rückabgewickelt werden.
2. Mehr Nachhaltigkeit, aber praxistauglich
Die Branche braucht verringerte und praxistaugliche Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie reduzierte und praktikable Sorgfaltspflichten, um die Bürokratiebelastung zu verringern. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) muss praxisorientiert und effizient gestaltet werden. Mit dem CSRD-Umsetzungsgesetz steigt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich, und zusätzliche Informationspflichten werden voraussichtlich entlang der Lieferkette weitergereicht. Für die mittelständisch geprägte Ernährungsindustrie sind unbürokratische und verhältnismäßige Regelungen unerlässlich.
Die bisherigen Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erweisen sich als übermäßig komplex und detailliert. Umfang und Vielzahl der Datenpunkte müssen erheblich reduziert werden, auch bei den noch ausstehenden Sektorstandards. Es darf kein ständiger Prüfaufwand entstehen, der Unternehmen unnötig belastet. Selbst nach der Wesentlichkeitsanalyse ist der Umfang der ESRS erheblich zu groß und geht zu weit in die Tiefe.
Die Verwendung von – oft neu geschaffenen – personellen Ressourcen steht in einem Missverhältnis zum Nutzen der erhobenen Daten. Vor allem in Bezug auf Sekundärdaten/Scope 3 sind Datenlage und Datenqualität oft sehr schlecht, sodass in vielen Fällen weder vergleichbare noch reproduzierbare Zahlen zu erwarten sind. Eine Verbesserung der Datenlage durch verlässliche und frei zugängliche staatliche Datenbanken ist dringend notwendig. Es ist essenziell, dass die europäischen ESRS-Standards keine zusätzlichen Verschärfungen gegenüber der CSRD enthalten. Die Kommission muss verbindliche Standards festlegen, nach denen Unternehmen Informationen bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in ihrer Lieferkette abfragen dürfen, um spürbare Erleichterungen für diese Betriebe zu schaffen.
Auch die Umsetzung der Europäischen Wertschöpfungskettenrichtlinie (CSDDD) muss 1:1 durch Änderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) so schlank und bürokratiearm wie möglich erfolgen. Damit würde laut Bundesregierung nur noch rund ein Drittel der bisher unter das LkSG fallenden Unternehmen direkt erfasst. Die Ausnahme von zwei Dritteln der Unternehmen aus dem aktuellen LkSG-Anwendungsbereich wäre jedoch nur durch ein Bundesgesetz möglich. Das Kriterium „450 Millionen Euro weltweiter Nettoumsatz“ aus Art. 2 Abs. 1a der CSDDD sollte dabei in den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 LkSG aufgenommen werden. Der gestaffelte Anwendungsbereich der CSDDD sollte ebenfalls 1:1 übernommen werden. Alle Pflichten aus der CSDDD, einschließlich der Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung, sollten erst zum spätesten europarechtlich vorgeschriebenen Zeitpunkt verbindlich werden. Grundsätzlich müssen die Vorgaben für Sorgfaltspflichten so zurückhaltend wie möglich gestaltet und gleichzeitig rechtssicher umgesetzt werden.
Forderungen für eine verhältnismäßige und einfache Umsetzung
Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und ESRS):
- Praxisgerechte Umsetzung und Überprüfung der Sektorstandards: Unbürokratische, verhältnismäßige Regelungen, um den Aufwand aufs Wesentliche zu reduzieren.
- Vereinfachtes Testat (kein Wirtschaftsprüfertestat): Die Prüfung des nichtfinanziellen Teils kann durch zertifizierte Prüfer, wie etwa TÜV, erfolgen, um den Prozess zu vereinfachen und zu beschleunigen.
- Reduktion der ESRS-Vorgaben: Verringerung der Anforderungen und Datenpunkte.
- Vermeidung neuer Prüfaufwände: Keine zusätzliche Belastung durch Sektorstandards.
- Verbesserung der Datenlage: Aufbau staatlicher, frei zugänglicher Datenbanken.
- Keine zusätzlichen Anforderungen durch ESRS: Vermeidung von Verschärfungen über die CSRD hinaus.
Wertschöpfungskettenrichtlinie (CSDDD):
- 1:1-Umsetzung: Bürokratiearme Integration in das LkSG.
- Sofortige Anpassung des Geltungsbereiches des LkSG: Einführung des Umsatzschwellenwertes von 450 Millionen Euro.
- Gestaffelter Anwendungsbereich: Übernahme der gestaffelten Regelungen der CSDDD.
- Rechtssichere Sorgfaltspflichten: Klare, verhältnismäßige und einfache Vorgaben für Unternehmen.
- Aussetzung der Berichtspflicht nach dem LkSG: Einheitliche Anpassung an den Geltungsbeginn der CSDDD.
3. Eigenverantwortung statt Bürokratie
Die Ernährungsindustrie fordert entschieden den Abbau von Bürokratie, um Unternehmen aller Größen mehr Freiraum für ihre Geschäftstätigkeit zu verschaffen. Die mittelständisch geprägte Branche ist auf einen effizienten und kostengünstigen Rechtsrahmen angewiesen. Überflüssige Bürokratie verursacht unnötige Kosten, behindert Innovationen und Investitionen und stellt einen erheblichen Standortnachteil dar.
Der Gesetzgeber muss den Umsetzungsaufwand von Regulierungen deutlich senken. Das One-in-one-out-Prinzip muss in seiner ursprünglichen Bedeutung konsequent angewendet werden: Neue bürokratische Belastungen müssen unmittelbar durch spürbare Entlastungen ausgeglichen werden. Eine moderne und bürokratiearme Gesetzgebung erfordert außerdem verbesserte Folgenabschätzungen und eine effizientere Digitalisierung der Verwaltung. Die Komplexität von Formularen, Bescheiden und amtlichen Schreiben muss deutlich reduziert werden, um die Handhabung zu erleichtern.
Insbesondere eine einheitliche Senkung auf den vergünstigten Mehrwertsteuersatz für alle Lebensmittel, inklusive Getränke, würde den Verwaltungsaufwand in den Unternehmen erheblich reduzieren. Doppelte Datenerhebungen müssen vermieden werden, und Statistikanforderungen sollten gestrichen werden, wenn Daten bereits verfügbar sind. Nachweis- und Dokumentationspflichten müssen auf das notwendige Minimum beschränkt werden. Unnötige Berichtspflichten, die gesetzlich gesicherte Rechte erneut darlegen, sollten abgeschafft werden.
Der Gesetzgeber hatte sich zum Ziel gesetzt, mittels Onlinezugangsgesetz bis Ende 2022 sämtliche Behördenleistungen online zugänglich zu machen. Es besteht jedoch weit verbreiteter Unmut darüber, dass ein Fortschritt noch nicht deutlich spürbar ist. Auch Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Transformationsprojekten oder Baumaßnahmen müssen dringend beschleunigt werden, und Genehmigungsfiktionen sollten überdacht werden.
Bürokratieabbau-Forderungen:
- Konsequente Anwendung des One-in-one-out-Prinzips: Bürokratische Belastungen müssen durch spürbare Entlastungen ausgeglichen werden.
- Einheitliche Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Lebensmittel inklusive Getränke: Reduzierung des Verwaltungsaufwands durch einheitliche Regelungen.
- Klare und verständliche Formulare und Bescheide: Vereinfachung, insbesondere bei Förderrichtlinien.
- Vermeidung doppelter Datenerhebungen: Abschaffung von Statistik-Anforderungen bei bereits vorhandenen Daten.
- Reduktion von Nachweis- und Dokumentationspflichten: Konzentration auf das notwendige Minimum und Einrichtung eines zentralen Datenmeldepunktes.
- Pragmatischeres Verwaltungshandeln: Digitalisierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, insbesondere bei Transformationsprojekten.
- Vollständige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes: Deutlicher Fortschritt bei der Digitalisierung der Behördenleistungen.
- Verbesserte Folgenabschätzungen: Einführung bürokratiearmer und praxistauglicher Regelungen.
4. Wohlstand durch Innovation und Investition
Damit die Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Ernährungssektors gewährleistet werden kann, muss eine Strategie für Investitionen in Nahrungsmittel entwickelt werden. Ziel ist es, Finanzierungslücken zu schließen, öffentliche und private Finanzierung mit Unterstützung von Finanzinstitutionen voranzutreiben sowie Wissen, Ausbildung und Zugang zu öffentlichen und privaten Mitteln für KMU und die Landwirtschaft bereitzustellen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, verbunden mit hohem Ertragsdruck, schwacher Konjunktur und Planungsunsicherheit, bremsen jedoch die Investitions- und Innovationskraft der mittelständisch geprägten Ernährungsindustrie. Viele Unternehmen reduzieren ihre Investitionen im Inland oder konzentrieren sich auf Rationalisierungen statt auf Kapazitätserweiterungen. Gleichzeitig planen sie zunehmend Investitionen im Ausland.
Diese Verlagerungen verschlechtern die globale CO₂-Bilanz, da kaum ein anderes Land so CO₂-effizient produziert wie Deutschland. Dadurch wird das Erreichen der globalen Nachhaltigkeitsziele erschwert. Um Inlandsinvestitionen zu fördern, sind günstige Finanzierungsmöglichkeiten, Planungssicherheit und schnelle Genehmigungsverfahren unerlässlich. Darüber hinaus müssen unverhältnismäßig hohe Belastungen und Einschränkungen der unternehmerischen Freiheit, insbesondere bei Unternehmensbesteuerung und Arbeitskosten, vermieden werden.
Auch die Innovationskraft der Branche zeigt eine rückläufige Tendenz. Während global ein Innovationswachstum zu beobachten ist, gehen Marktneueinführungen in Deutschland Jahr für Jahr zurück. Doch Innovationsprozesse sind unverzichtbar, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Produktivitätssteigerungen zu ermöglichen und die Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Es muss ein innovationsfreundliches Umfeld geschaffen werden, das über finanzielle Anreize hinausgeht. Essenziell sind die Vernetzung von Forschung und Industrie, der Ausbau der Technologie- und Dateninfrastruktur sowie die Förderung eines exzellenten Wissenschaftsnetzwerks. Eine ausreichende Finanzierung der Gemeinkosten öffentlicher Forschungsprojekte ist notwendig, um die Forschungslandschaft, die für die Ernährungsindustrie von zentraler Bedeutung ist, langfristig zu sichern.
Investitions- und Innovations-Forderungen:
- Förderung von Inlandsinvestitionen: Bereitstellung günstiger Finanzierungsmittel, Planungssicherheit und beschleunigte Genehmigungsverfahren.
- Verzicht auf unverhältnismäßige Belastungen: Abbau von Einschränkungen bei Unternehmensbesteuerung und Arbeitskosten.
- Förderung der Innovationskraft: Schaffung eines innovationsfreundlichen Umfelds durch die Vernetzung von Forschung und Industrie sowie den Ausbau der Technologie- und Dateninfrastruktur.
- Erhalt der wissenschaftlichen Infrastruktur: Sicherstellung der Finanzierung öffentlicher Forschungsprojekte und Einführung schneller Zulassungsverfahren.
- Vermeidung von Produktionsverlagerungen: Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen, um die CO₂-effiziente Produktion in Deutschland zu sichern und die globale CO₂-Bilanz zu verbessern.
5. Fairen Welthandel und Export stärken
Der Welthandel muss aktiv wiederbelebt und die Modernisierung der World Trade Organisation (WTO) entschlossen vorangetrieben werden. Neue Märkte lassen sich durch den Abschluss von multilateralen und bilateralen Handelsabkommen, strategischen Partnerschaften und Zertifikaten zur Tier- und Pflanzengesundheit erschließen. Von hoher Bedeutung für den Export von Lebensmitteln aus Deutschland sind Länder mit hoher Kaufkraft. Gleichzeitig ist es essenziell, den Welthandel fairer und nachhaltiger zu gestalten, indem die WTO-Regularien umfassend genutzt werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
Europäische Standards dürfen durch handelspolitische Maßnahmen nicht unterlaufen werden. Nachhaltigkeitskapitel in künftigen Handelsabkommen der EU sollen die Partnerländer auf Basis anerkannter Standards gegenseitig in die Pflicht nehmen. Nachhaltigkeitsanforderungen für Lieferketten müssen so gestaltet sein, dass sie auch von kleineren Produzenten in Schwellen- und Entwicklungsländern umsetzbar sind, um deren Ausschluss vom Handel zu vermeiden. Eine bessere Abstimmung zwischen Handels- und Entwicklungspolitik ist dafür unerlässlich.
Ungerechtfertigte Handelshemmnisse wie Strafzölle oder „Antidumpingmaßnahmen“ müssen abgebaut oder durch Kompensationsmechanismen für betroffene KMU abgefedert werden. Sanktionsspiralen sind zu vermeiden, da sie Lieferketten gefährden. Die Umsetzung aller handelspolitischen Instrumente muss effizient koordiniert werden, und die Zollabwicklung ist praxisorientiert zu gestalten.
Außenhandels-Forderungen:
- Modernisierung der WTO und Wiederbelebung des Welthandels: Abschluss von multilateralen und bilateralen Handelsabkommen sowie Einführung von Zertifikaten für Tier- und Pflanzengesundheit.
- Vorantreiben bilateraler Handelsabkommen: Abschluss neuer Handelsabkommen, um die Absatzmöglichkeiten der Ernährungsindustrie zu erweitern und gleichzeitig Beschaffungskanäle im Sinne einer stabileren Versorgungssicherheit zu diversifizieren.
- Schutz europäischer Standards: Sicherstellung, dass EU-Produktionsanforderungen für alle Produkte auf dem Binnenmarkt gelten.
- Nachhaltige Handelsabkommen: Einführung von Nachhaltigkeitskapiteln durch Verhandlungen auf Augenhöhe und Berücksichtigung der Umsetzbarkeit für Partnerländer.
- Abbau von Handelshemmnissen: Reduzierung ungerechtfertigter Strafzölle und Antidumpingmaßnahmen sowie Einführung von Kompensationsmechanismen für KMU.
- Koordination und Praxistauglichkeit: Effiziente Umsetzung handelspolitischer Instrumente und praktikable Zollabwicklungsverfahren.
- Politische Unterstützung der Exportindustrie: Forcierung der Öffnung und Offenhaltung strategisch wichtiger Märkte auf hoher politischer Ebene und Unterstützung bei zentralen Handelspartnern.
- Abstimmung von Handels- und Entwicklungspolitik: Vermeidung des Ausschlusses kleiner Produzenten in Schwellen- und Entwicklungsländern vom Außenhandel.
Export stärken
Der internationale Handel mit Agrarprodukten sowie mit verarbeiteten Lebensmitteln und Getränken ermöglicht Konsumenten weltweit eine größere Vielfalt an Produkten, ist für einige Länder unverzichtbar, um die Nachfrage nach Ressourcen zu decken, die im Inland nicht verfügbar sind, und gibt zugleich wichtige Impulse für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Lebensmittel und Getränke „made in Germany“ sind eng in den internationalen Lebensmittelhandel eingebunden und genießen aufgrund ihrer hohen Qualität und Produktsicherheit weltweit ein hohes Ansehen. So leistet der deutsche Lebensmittelexport einen entscheidenden Beitrag zur Versorgung importabhängiger Länder mit hochwertigen Lebensmitteln und fördert zugleich die nachhaltige Nutzung von Koppelprodukten.
Für die deutsche Ernährungsindustrie ist das Exportgeschäft eine unverzichtbare Ertragsstütze im intensiven Preiswettbewerb des Inlandsmarktes. Im Jahr 2023 wurden verarbeitete Lebensmittel und Getränke im Wert von 81,6 Milliarden Euro exportiert, was einer Exportquote von 35,1 % entspricht. Der steigende internationale Preisdruck und die wachsende Konkurrenz auf globalen Märkten stellen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) vor große Herausforderungen. Diese benötigen dringend besseren Zugang zu Auslandsmärkten, um profitabel zu bleiben und Arbeitsplätze sowie Wertschöpfung in Deutschland zu sichern. Politische Unterstützung und gezielte Exportfördermaßnahmen sind daher unverzichtbar.
Die bestehenden Exportförderprogramme des BMEL, darunter Unternehmerreisen, Markterkundungsreisen, Marktstudien, Förderungen von Exportprojekten sowie das Auslandsmesseprogramm, sind bewährte Instrumente, um deutschen Unternehmen den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern. Allerdings sind die Kosten für Reisen und internationale Messebeteiligungen deutlich gestiegen, während die Förderbudgets seit 2022 erheblich gekürzt wurden. Um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, müssen diese Programme finanziell besser ausgestattet werden. Konkret sollten die Kürzungen im Exportförderbudget des BMEL rückgängig gemacht und das Auslandsmesseprogramm um mindestens 2 Millionen Euro aufgestockt werden. Zusätzlich ist ein jährlicher Inflationsausgleich notwendig, um gestiegene Kosten auszugleichen und die Förderleistungen wieder auf das Niveau vor der Corona-Pandemie zu bringen.
Exporthilfen-Forderungen:
- Politische Unterstützung: Erleichterung des Zugangs zu Auslandsmärkten für KMU durch enge Zusammenarbeit mit der Politik und gezielte „Türöffner“-Maßnahmen.
- Ausbau der Exportförderprogramme: Rücknahme der Budgetkürzungen aus dem Jahr 2022 im Bereich Exportförderung und Aufstockung des BMEL-Auslandsmesseprogramms um mindestens 2 Millionen Euro.
- Nachhaltige Finanzierung: Einführung eines jährlichen Inflationsausgleichs, um gestiegene Kosten in Projekten der Exportförderung sowie im internationalen Messegeschäft auszugleichen.
- Förderung von KMU: Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen durch maßgeschneiderte Exportfördermaßnahmen.
- Stärkung des Exportgeschäfts: Absicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Ernährungsindustrie, um Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Deutschland zu erhalten.
- Öffnung des chinesischen Marktes: Die Wiederöffnung und dauerhafte Offenhaltung des chinesischen Marktes für deutsche Agrar- und Lebensmittelexporte bedarf dringend politischer Unterstützung auf höchster Ebene.
6. Sinnvolle Verpackung und Recycling ermöglichen
Der Einsatz und die Verwertung von Verpackungen sowie die Reduktion von Lebensmittelverschwendung sind zentrale Hebel für nachhaltiges und kreislaufwirtschaftliches Handeln in der Lebensmittelproduktion. Verpackungen erfüllen unverzichtbare Aufgaben wie Produktschutz, Lagerung, Transport und Verbraucherinformation. Mit der Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) sollen Verpackungsregelungen europaweit harmonisiert werden. Entscheidend ist, dass die Umsetzung praxistauglich, wissenschaftlich fundiert und frei von unnötiger Bürokratie gestaltet wird, um Marktverwerfungen zu vermeiden. Dazu gehören umfassende Folgenabschätzungen und ausreichende Übergangsfristen, damit Hersteller auf die neuen Anforderungen reagieren können und keine vermeidbaren Verpackungsabfälle entstehen.
Die deutsche Lebensmittelwirtschaft hat bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um ihrer erweiterten Herstellerverantwortung gerecht zu werden, darunter den Aufbau des Dualen Systems, verschiedener Wiederverwendungs- und Pfandsysteme sowie der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Trotzdem werden Unternehmen durch zusätzliche Sonderabgaben, wie sie im Einwegkunststofffondsgesetz vorgesehen sind, für Kosten des von ihnen nicht verursachten Litterings herangezogen. Eine sachgerechte Rechtsetzung erfordert umfassende Folgenabschätzungen, die bestehende gesetzliche Regelungen und Belastungen berücksichtigen. Unternehmen dürfen nicht durch praxisferne Vorgaben überfordert werden.
Damit die PPWR ihre ehrgeizigen Ziele erreicht, sind erhebliche Investitionen in die Infrastruktur erforderlich. Die Mitgliedstaaten, insbesondere die Bundesregierung, tragen die Verantwortung, Investitionsanreize zu schaffen und betroffenen Unternehmen Planungssicherheit zu bieten. Dies ist notwendig, um eine Recyclingquote von 55 % für Lebensmittelverpackungen zu erreichen. Die Lebensmittelwirtschaft wird ihren Beitrag leisten, indem Verpackungen konsequent nach dem Prinzip „Design for Recycling“ gestaltet werden.
Die EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe setzt ambitionierte Standards im Bereich Verpackungszirkularität und betrifft einen Markt mit mehr als 400 Millionen Menschen. Damit diese Rechtsvorschriften ihr volles Potenzial entfalten können, müssen sie einheitlich angewendet werden. Nationale Ergänzungen oder Abweichungen würden den Binnenmarkt verzerren und Innovationen hemmen.
Wenn eine werkstoffliche Verwertung nicht möglich ist oder hohe Standards für ein Endprodukt gefordert werden, wie bei Lebensmittelverpackungen, sollte chemisches Recycling ergänzend zum mechanischen Recycling eingesetzt werden. Es ermöglicht, schwer oder nicht recycelbare Kunststoffe in ihre chemischen Bestandteile zu zerlegen und die in der PPWR geforderten Rezyklatmengen zu erreichen (10 % in Food-Contact-Material bis 2030, 25 % bis 2040).
Ein enormes Potenzial zur Ressourcenschonung liegt in der Reduktion von Lebensmittelverschwendung. Alle Akteure entlang der Lebensmittelkette – von der Primärproduktion bis hin zu den Konsumenten – müssen ihren Beitrag leisten. Die deutsche Ernährungsindustrie engagiert sich seit Jahren aktiv in diesem Bereich. Eine klare Zuweisung der Verantwortung für Abfälle und Verluste an die jeweiligen Verursacher ist notwendig. Gleichzeitig sollte die Politik neue Regulierungen darauf prüfen, welche Auswirkungen sie auf die Entstehung von Lebensmittelabfällen haben, und konkurrierende Zielvorgaben klar priorisieren. Da private Haushalte den größten Anteil an Lebensmittelabfällen verursachen, sollte die Politik gezielt auf Verbraucheraufklärung und Ernährungsbildung setzen, statt Unternehmen durch zusätzliche Pflichten zu belasten.
Kreislaufwirtschafts-Forderungen:
- Praxisnahe Umsetzung der PPWR: Harmonisierung der Verpackungsregelungen in Europa auf Grundlage wissenschaftlich fundierter Folgenabschätzungen und ohne zusätzliche Bürokratie.
- Anerkennung bestehender Leistungen: Würdigung des Engagements der deutschen Lebensmittelwirtschaft, z. B. beim Aufbau von Pfandsystemen, des Dualen Systems und anderer Maßnahmen zur Verpackungssammlung und -verwertung.
- Verzicht auf zusätzliche Belastungen: Keine praxisfernen Reduktionsvorgaben oder zusätzlichen Sonderabgaben für die Branche.
- Verantwortung für Lebensmittelabfälle: Klare Zuordnung von Abfällen und Verlusten an die Verursacher und Fokussierung der Maßnahmen auf die größten Problemstellen.
- Verbraucheraufklärung stärken: Förderung von Ernährungsbildung und aktiver Verbraucheraufklärung zur Reduktion von Lebensmittelabfällen in privaten Haushalten.
- Politische Prioritäten klären: Klare Abstimmung und Priorisierung konkurrierender politischer Zielsetzungen bei der Gesetzgebung.
- Effektive Maßnahmen statt Überregulierung: Fokus auf präventive Maßnahmen an den Schnittstellen zwischen Akteuren der Lebensmittelkette.
7. Lieferketten stärken statt blockieren
Die Ernährungsindustrie verfolgt ambitionierte Ziele, um die Transformation der Lebensmittelproduktion voranzutreiben: eine vielfältige, ausgewogene und nachhaltige Ernährung für alle, die Weiterentwicklung der Tierhaltung, die Reduktion von Lebensmittelabfällen, eine klimaneutrale Lebensmittelkette, eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Wertschöpfung durch Partnerschaften. Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es international wettbewerbsfähiger Nachhaltigkeitsstandards und zielgerichteter Förderprogramme. Die Politik muss eine faktenbasierte, verhältnismäßige Regulierung umsetzen und freiwilliges Engagement der Unternehmen fördern. Politische Maßnahmen dürfen weder die Lebensmittelsicherheit, Qualität, das Tierwohl noch die Ressourceneffizienz gefährden.
Die Versorgung mit sicheren und nachhaltigen Rohstoffen muss langfristig gewährleistet werden. Maßnahmen der Agrarpolitik müssen die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft sichern und dürfen weder die Rohwarenverfügbarkeit noch die Lebensmittelsicherheit beeinträchtigen. Gleichzeitig müssen Biodiversitätsmaßnahmen mit den Anforderungen der Lebensmittelsicherheit kompatibel sein. Forschung und Innovation, insbesondere bei Pflanzenschutz- und Düngemitteln, sind ebenso zu fördern wie ein an den Stand der Wissenschaft angepasster rechtlicher Rahmen für neue Züchtungstechniken. Letzteres könnte ein Innovationsbooster für Ernährungssicherheit, Biodiversität und sichere Erträge in der Landwirtschaft sein.
Die Ernährungsindustrie unterstützt die Eliminierung von Entwaldung aus den Lieferketten globaler Agrarrohstoffe. Die Europäische Entwaldungsverordnung (EUDR) muss jedoch praxistauglich und weniger bürokratisch ausgestaltet werden. Notwendig sind ausreichend Übergangszeiten, verlässliche Informationen und eine Proteinpflanzenstrategie, um den Einsatz von Futtermitteln mit Entwaldungsrisiko zu minimieren.
Nachhaltigkeits-Forderungen:
- Transformation der Lebensmittelproduktion vorantreiben: Förderung nachhaltiger Ernährung, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität.
- Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen schaffen: Einführung internationaler Nachhaltigkeitsstandards und gezielter Förderprogramme.
- Sichere und nachhaltige Rohstoffversorgung: Kompatible Biodiversitätsmaßnahmen, Förderung von Forschung und Innovation bei Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie rechtssichere Regeln für neue Züchtungstechniken.
- Praxistaugliche Umsetzung der EUDR: Bürokratiearme Regelungen, ausreichende Übergangszeiten und eine Proteinpflanzenstrategie zur Minimierung von Entwaldungsrisiken.
- Verzicht auf schädliche Politikmaßnahmen: Keine Eingriffe, die Lebensmittelsicherheit, -vielfalt, Qualität, Ressourceneffizienz oder Tierwohl gefährden.
8. Lebensmittel- und Versorgungssicherheit in den Mittelpunkt
Die Ernährungsindustrie ist als zentrale Infrastruktur in der Lebensmittelwertschöpfungskette ein essenzieller Bestandteil der Sicherung der Lebensmittelversorgung. Die Branche steht zunehmend vor der Herausforderung, die physische und informationstechnische Sicherheit ihrer kritischen Dienstleistungen zu gewährleisten. Um diesen Gefahren wirksam zu begegnen, müssen Unternehmen gezielt beim Aufbau risikobasierter und wirtschaftlicher Resilienzmaßnahmen unterstützt werden. Ein praxistauglicher gesetzlicher Rahmen mit Orientierungscharakter, anstelle starrer Mindeststandards, ist dafür unverzichtbar.
Das IT-Sicherheitsgesetz hat gezeigt, dass die Wirtschaft in Zusammenarbeit mit ihren Branchenverbänden eigenständig wirksame Maßnahmen und Prozesse etablieren kann, ohne von Beginn an auf behördliche Mindeststandards angewiesen zu sein. Die Möglichkeit zur Anerkennung branchenspezifischer Mindeststandards muss daher erhalten bleiben, um einen flexiblen und risikobasierten Ansatz zu fördern. Zudem ist eine Harmonisierung der Regelungen zur physischen und informationstechnischen Sicherheit dringend notwendig, insbesondere bei Meldeprozessen und Nachweisführungen. Dies erleichtert Unternehmen die Umsetzung und reduziert bürokratische Hürden.
Resilienz-Forderungen
- Förderung wirtschaftlicher Resilienzmaßnahmen: Unternehmen gezielt beim Aufbau risikobasierter und wirtschaftlicher Sicherheitsstrategien gemäß ihrer Kritikalität unterstützen.
- Praxistauglicher gesetzlicher Rahmen: Einführung von Orientierungsstandards anstelle starrer Mindestvorgaben, um Flexibilität zu gewährleisten.
- Anerkennung branchenspezifischer Standards: Erhalt der Möglichkeit, maßgeschneiderte Lösungen für Mindeststandards umzusetzen.
- Harmonisierung der Sicherheitsgesetzgebung: Vereinheitlichung von Meldeprozessen und Nachweisführungen zur Reduzierung bürokratischer Hürden.
- Kooperation mit Branchenverbänden: Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Behörden für wirksame und praxisnahe Lösungen.
9. Strafsteuern, Werbeverbote und Staatsrezepturen verhindern
Eine erfolgreiche Umsetzung von Regulierungsvorhaben kann nur gelingen, wenn die Wirtschaft frühzeitig und umfassend in die Diskussionen eingebunden wird. Leider zeigt das Beispiel der Weiterentwicklung der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie (NRI-Strategie), dass dies nicht immer der Fall ist. Nachhaltige Konsummuster bauen auf selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Verbrauchern auf, deren Kaufentscheidungen das Angebot prägen. Um dies zu fördern, müssen Ernährungskompetenzen gestärkt werden, die es den Verbrauchern ermöglichen, eine ausgewogene Ernährung an ihre individuellen Lebensumstände und ihren Geschmack anzupassen. Hinweise von Herstellern, etwa zur Produktionsmethode oder Herkunft, können eine sinnvolle Unterstützung bei individuellen Entscheidungen darstellen. Staatliche Eingriffe in den Markt müssen auf ihre Notwendigkeit geprüft werden und dürfen nur verhältnismäßig und wissenschaftlich fundiert erfolgen.
Ideologisch motivierte Konsumlenkung und Maßnahmen, die Verbraucher bevormunden, sind abzulehnen. Dazu zählen Verbrauchssteuern. Weitere Werbebeschränkungen behindern den Wettbewerb und schaden sowohl Verbrauchern als auch der Wirtschaft. Sondersteuern auf einzelne Zutaten oder Nährstoffe sind ebenso abzulehnen. Staatliche Eingriffe in die Produktgestaltung oder Rezepturen untergraben die unternehmerische Freiheit. Die Ernährungsindustrie setzt auf Eigenverantwortung und die Umsetzung freiwilliger Branchenvereinbarungen im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie, um eine vielfältige und ausgewogene Ernährung sicherzustellen.
Für eine zukunftsorientierte Verbraucherpolitik sollte die Politik das Leitbild des „mündigen Verbrauchers“ in den Fokus rücken. In der heutigen Informationsgesellschaft ist die Möglichkeit, sich schnell und umfassend zu informieren, deutlich höher als früher. Gleichzeitig ist das Interesse an Ernährungsweisen und Lebensmitteln stark gestiegen. Dennoch ist ein zunehmender Regulierungsdrang in der Politik zu beobachten.
Die Versorgungssicherheit wird durch eine breite Vielfalt an Lieferanten und Produzenten gestützt. Die Politik muss die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für Lieferanten gegenüber dem konzentrierten Lebensmitteleinzelhandel weiterhin evaluieren und verbessern. Auch die Marktkonzentration bei Unternehmenszusammenschlüssen sollte beobachtet werden, um diskriminierende Auswirkungen auf Hersteller zu vermeiden.
Verbraucherpolitik-Forderungen:
- Zurückfinden zum Leitbild des „mündigen Verbrauchers“: Verbraucher können sich heute schneller und umfassender informieren als früher.
- Förderung von Ernährungskompetenzen: Unterstützung der Verbraucher bei einer selbstbestimmten, ausgewogenen, nachhaltigen und individuellen Ernährung.
- Verhältnismäßige und wissenschaftlich fundierte Regulierung: Staatliche Eingriffe nur, wenn notwendig, und auf Basis klarer wissenschaftlicher Belege.
- Ablehnung ideologisch motivierter Konsumlenkung: Vermeidung von Maßnahmen, die Verbraucher bevormunden oder den Wettbewerb einschränken.
- Schutz der unternehmerischen Freiheit und Produktvielfalt: Keine staatlichen Eingriffe in Produktgestaltung oder Rezepturen.
- Stärkung unternehmerischer Eigenverantwortung: Umsetzung der vereinbarten Zielsetzungen bei der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie durch die Branche.
- Verbesserung der wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen: Stärkung der Position der Lieferanten gegenüber dem konzentrierten Lebensmitteleinzelhandel und Anpassung der Genehmigungspraxis bei Unternehmenszusammenschlüssen.
10. Transparenz erhöhen, den Souverän stärken
Wir fordern klare gesetzliche Regelungen, dass Nichtregierungsorganisationen (NGO) künftig verpflichtet werden, ihre Finanzquellen offenzulegen.
Zudem müssen staatliche Zuschüsse an NGO und deren Projekte einer strengeren Kontrolle unterzogen und deutlich eingegrenzt werden. Ziel muss es sein, dass öffentliche Mittel nicht für politisch einseitige Aktivitäten verwendet werden.
Das Verbandsklagerecht erfordert eine gerechte Austarierung, die auch der Ernährungsindustrie die Möglichkeit eröffnet, sich rechtlich adäquat gegen Falschbehauptungen und Unterstellungen wehren zu können.
Transparenz-Forderungen
- Klare gesetzliche Regelungen zur Transparenz von Nichtregierungsorganisationen.
- Überprüfung und Begrenzung von staatlichen Zuschüssen an NGO.
- Verbandsklagerecht gerecht austarieren.