Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-Verpackungsverordnung („EU-VerpackungsVO“) Stand 30.11.2022
I. Allgemeines
Der Verordnungsentwurf zielt insbesondere darauf ab, das Kreislaufprinzip bei Verpackungen EU-weit zu forcieren, d. h. insbesondere das Abfallaufkommen zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern, den Rezyklateinsatz zu erhöhen und die Wiederverwendung zu fördern sowie auf dieser Grundlage einen Beitrag zu leisten, bis 2050 den Status der Klimaneutralität zu erreichen. Zudem sollen harmonisierte Bedingungen einen echten EU-Binnenmarkt für Verpackungen und deren Abfallbehandlung herbeiführen.
Die deutsche Ernährungsindustrie, die darauf ausgerichtet ist, ihre Lebensmittelproduktion unter Einbeziehung der gesamten Lebensmittellieferkette kontinuierlich nachhaltiger zu gestalten, begrüßt diesen Legislativvorschlag grundsätzlich.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in Deutschland die abfallrechtliche Produktverantwortung der Hersteller von Verpackungen bereits seit 1991 etabliert und seitdem sowohl durch gesetzliche Maßnahmen als auch Initiativen von Industrie und Handel stetig weiterentwickelt worden ist. Dies hat seinen Ausdruck in Systemen zur Samm- lung, Sortierung und Verwertung dieser Gegenstände gefunden, die mit einem hohen ökologischen Nutzen verbunden und beispielhaft für Europa sind. Diese sind auch in die zugrundeliegenden Lebensmittellieferketten integriert.
Die zukünftige EU-VerpackungsVO darf deshalb nicht dazu führen, dass funktionierende Lieferketten und ökologische Errungenschaften beeinträchtig und Marktverwerfungen verursacht werden.
Die detaillierte Stellungnahme der BVE zu dem vorliegenden Verordnungsentwurf können Sie der Download-PDF entnehmen.