Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (StromPBG)
I. Allgemeines
Die hohen Energiepreise, die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine bedingt worden sind, bedeu- ten für die Unternehmen eine erhebliche Belastung und stellen deren Wettbewerbsfähigkeit und Existenz in Frage. Durchgreifende staatliche Maßnahmen sind deshalb unabdingbar.
Wir erkennen an, dass die Konzeption und Umsetzung dieser Maßnahmen fachlich überaus herausfordernd sind und unter einem großen Zeitdruck stehen.
Zwischen der Zuleitung des vorliegenden Gesetzentwurfs und der Frist zur Stellungnahme im Rahmen der Ver- bändeanhörung hat ein Zeitraum von weniger als 24 Stunden gelegen. Eine solide Sichtung und Abstimmung mit der Mitgliedschaft sowie eine fundierte Stellungnahme ist unter diesen Voraussetzungen nicht möglich.
Gleichwohl nehmen wir zu dem Gesetzentwurf partiell wie folgt Stellung:
II. Zum Gesetzentwurf
§ 9 Abs.1 Ziffer 1 lit. a, Höchstgrenzen
Die in Anlage 2 dieser Regelungen aufgeführten Branchen bleiben hinter denen der so genannten „KUEBLL-Liste“ zurück und schränkt somit den Anwendungsbereich der vorgesehenen Entlastung ein. Dies stellt sich als nicht zielführend dar.
In der Begründung zur Anlage 2 StromPBG wird auf die Mitteilung der Kommission C(2022) 7945 final „Befristeter Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ verwiesen (C_2022_7945_1_DE_ACT_part1_v2.pdf (europa.eu)). Für die Aufnahme eines Sektors in den Anhang I spricht gemäß Fußnote 97 das als besonders hoch erachtete „… Risiko eines durch die Energiekrise bedingten Verlusts an Wettbewerbsfähigkeit …“. Es ist jedoch genau das identische Risiko, welches der Aufnahme in die KUEBLL-Listen entspricht. Dort bezieht sich Ziffer 4.11.3.1 ebenfalls „das Risiko, dass Tätig- keiten in bestimmten Wirtschaftssektoren an Standorte außerhalb der Europäischen Union verlagert werden“. Es ist nicht verständlich, warum nur ein Teil der in der KUEBLL-Liste genannten Sektoren und nicht alle, dort bereits von der EU-Kommission als energieintensiv bestätigte Sektoren, aufgenommen werden.
Aus unserer Sicht sollte deshalb die „KUEBLL-Liste“ und die dort aufgeführten Branchen Gegenstand von Anlage 2 sein. Dies ist erforderlich, da schon jetzt alle Sektoren aufgrund der hohen Energiepreise international an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.
III. Zur BVE
In der BVE haben sich über Fachverbände und Unternehmen alle wichtigen Branchen der Ernährungsindustrie – von den alkoholfreien Getränken über Fleisch und Süßwaren bis hin zum Zucker – zusammengeschlossen.
Die Ernährungsindustrie ist mit einem jährlichen Umsatz von 186 Mrd. der fünftgrößte Industriezweig Deutsch- lands. Über 638.000 Beschäftigte in rund 6.150 Betrieben versorgen die Verbraucher mit hochwertigen und preiswerten Lebensmitteln. Dabei ist die Branche klein- und mittelständisch geprägt: 90 Prozent der Unter- nehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem Mittelstand an.