Pflichten nach dem LkSG:
Unternehmen im Geltungsbereich des LkSG müssen ein Beschwerdeverfahren implementieren, das offen für alle Personen und Organisationen ist. Dieses Verfahren dient dazu, potenzielle Menschenrechts- und Umweltverletzungen in der eigenen Geschäftstätigkeit und der Lieferkette zu melden.
Maßnahmen bei bestätigten Beschwerden:
Bestätigen sich die gemeldeten Beschwerden, sind Unternehmen verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen die Missstände zu beheben oder zumindest zu minimieren. Zudem müssen Präventionsmaßnahmen entwickelt werden, um zukünftige Verletzungen zu verhindern.
Vorteile der externen Beschwerdestelle:
Die gemeinsam von BVE und AFC Consulting, zusammen mit den Kanzleien Meisterernst und ZENK, angebotene externe Beschwerdestelle bietet zahlreiche Vorteile:
- Konformität mit dem LkSG
- Rund-um-die-Uhr-Management von Beschwerdefällen
- Unabhängigkeit und Neutralität
- Gewährleistung von Anonymität und Datenschutz
- Klare Dokumentation und Berichterstattung
- Fachliche Betreuung und kostenlose Weiterbildungsseminare
Kontaktinformation:
Für Unternehmen, die an dieser externen Beschwerdestelle interessiert sind, stehen folgende Kontaktmöglichkeit zur Verfügung, um weitere Informationen zu erhalten und sich anzumelden.
Stefanie Sabet
Geschäftsführerin/Leiterin Büro Brüssel
Bundesvereinigung der Deutschen
Ernährungsindustrie e.V. (BVE)
E-Mail: sabet@ernaehrungsindustrie.de
Dr. Michael Lendle
Vorstand/Managing Partner
AFC Consulting Group AG
E-Mail: michael.lendle@afc.net