Vier Ruderer in einem Boot auf einem Fluss, die synchron ihre Ruder ins Wasser tauchen. Sonnenlicht reflektiert auf der Wasseroberfläche, während Wasserspritzer in die Luft fliegen.

Werden Sie Mitglied bei der BVE – der starken Stimme der Ernährungsindustrie!

Ihr Erfolg ist unser Ziel. Als Mitglied profitieren Sie von unserem umfassenden Leistungsspektrum:

Aktuelle Informationen

Als BVE-Mitglied sind Sie immer auf dem neuesten Stand:

  • Unser Rundschreibensystem versorgt Ihre Geschäftsführung und Fachabteilungen mit aktuellen Informationen aus der Ernährungsindustrie.
  • Sie erhalten werktäglich einen umfassenden Medienspiegel mit den wichtigsten Meldungen zu unserer Branche.
  • Das monatliche „NGO Eye“ fasst für Sie die Aktivitäten von NGOs zusammen.
  • Sie erhalten Zugang zu relevanten Marktstudien und Publikationen aus diversen Fachbereichen.

Exklusiver Austausch

Die BVE bietet ihren Mitgliedern eine exklusive Plattform für den Meinungsaustausch. Nehmen Sie teil an:

  • themenorientierten Arbeitskreisen,
  • Veranstaltungen und Fachkonferenzen,
  • unseren Seminaren, zu denen sie ermäßigten Zugang erhalten.

Umfangreiches Netzwerk

Durch unser großes Netzwerk können wir Ihre Interessen effektiv vertreten. Wir pflegen Kontakte…

  • auf internationaler Ebene mit einem eigenen Büro in Brüssel,
  • auf nationaler Ebene mit der Agrarwirtschaft, dem Lebensmittelhandel, der Gastronomie, der Gemeinschaftsverpflegung, Zulieferindustrien und Dienstleistern,
  • in Kooperationen mit zahlreichen führenden Organisationen wie z.B. dem europäischen Dachverband FoodDrink Europe, der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss oder Trade Promotion Europe.

Schutz Ihrer Interessen

Ob in Anhörungen oder Einzelgesprächen: Wir vertreten Ihre wirtschaftspolitischen Interessen.

Mit sachlichen Argumenten setzen wir uns für die Positionen der Ernährungsindustrie ein.

Als Mitglied diskutieren Sie mit – Sie sind zu Gesprächen herzlich eingeladen!

Bei Interesse an einer Mitgliedschaft laden wir Sie herzlich ein, einen Termin mit unserer Geschäftsführung zu vereinbaren.