Umsetzung der Sorgfaltspflichten im Ernährungssektor
Auch für Unternehmen aus der Ernährungsindustrie spielt die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) eine wichtige Rolle. Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des LkSG fallen, sind verpflichtet entlang ihrer Lieferkette menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsprozesse umzusetzen. Zu den zentralen Anforderungen gehört die Einrichtung eines angemessenen Risikomanagementsystems im Kerngeschäft, das darauf abzielt, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren.
Die Durchführung einer Risikoanalyse, die Einrichtung einer Grundsatzerklärung, die Verankerung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und die Dokumentations- und Berichtspflicht bilden die Kernelemente für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten. Dabei ist wichtig: Die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt im Unternehmen muss nicht von heute auf morgen erfolgen. Es geht vielmehr darum Prozesse umzusetzen, die zum Ziel haben menschenrechtliche Sorgfalt sukzessive und systematisch in das Kerngeschäft des Unternehmens zu integrieren.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) treffen keine Pflichten nach dem LkSG. Dennoch kann das Gesetz auch auf sie Auswirkungen haben. Verpflichtete Unternehmen sind in vielen Fällen darauf angewiesen, mit ihren Zulieferern zusammenzuarbeiten, um ihre eigenen gesetzlichen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Daher ist es auch für KMU von Vorteil ein gutes Verständnis über die eigene Lieferkette zu haben.
Um Unternehmen mit den regulatorischen Entwicklungen nicht alleine zu lassen, hat die Bundesregierung den Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte ins Leben gerufen. Dieser unterstützt Unternehmen dabei Sorgfaltsprozesse entlang der eigenen Wertschöpfungskette umzusetzen.
„Als Beraterin beim Helpdesk unterstütze ich Unternehmen aus der Ernährungsbranche dabei, ein besseres Verständnis für ihre Lieferketten und die regulatorischen Anforderungen im Bereich der menschenrechtlichen Sorgfalt zu entwickeln. Mit unseren Online-Tools bieten wir Unternehmen eine Reihe an praktischen Werkzeugen, die sie dabei unterstützen Sorgfaltsprozesse im Kerngeschäft zu verankern“, erklärt Jana Sievers.
Die Beratung des Helpdesk wird durch individuelle Schulungsangebote, Veranstaltungen und Online-Tools ergänzt, die erste Orientierung und Umsetzungshilfen bieten:
• KMU Kompass – Für soziale und ökologische Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette
• CSR Risiko-Check – Zur besseren Einschätzung von globalen Risiken
• Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte – Praxisbeispiele u. Informationen zu Menschenrechtsthemen
• Zusammenarbeit in der Lieferkette – Handreichung zur Zusammenarbeit speziell für KMUs
Mit dem Jahreswechsel ist der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte Teil der neuen Dachmarke „Partners in Transformation – Business & Development Network“. Das BMZ richtet die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft neu aus.
Das Helpdesk-Angebot bleibt jedoch unverändert.
Kontakt Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte
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