Angebundene Flaschenverschlüsse: Beispiel ungenauer EU-Gesetzgebung

Am 10. August 2024 feiert eine bedeutende Erfindung der Verpackungsindustrie ihr 135-jähriges Jubiläum: der Schraubverschluss. Sie geht auf den Engländer Dan Rylands zurück, der 1889 das Patent für den Schraubverschluss erhielt. Eigentlich ein freudiger Anlass, wenn nicht eine EU-Vorschrift der Freude am praktischen Flaschenverschluss einen Strich durch die Rechnung machen würde.

Nahaufnahme einer durchsichtigen Plastikflasche mit geöffnetem roten Deckel, der an einem Ring befestigt ist. Im Hintergrund eine unscharfe Gartenlandschaft mit grünem Rasen und einem gepflasterten Weg.Quelle: KristineRada / Adobe Stock

Denn die EU-Richtlinie über Einwegkunststoffprodukte verlangt unter anderem, dass bis 2024 alle Kappen aus Kunststoff fest mit der Flasche verbunden werden müssen, um deren Verlust und damit die Umweltverschmutzung zu verhindern. Das ist nicht nur lästig für viele Benutzer, sondern auch noch teuer für Industrie und Verbraucher. Vor allem aber bringt es der Umwelt wenig. „Die gesetzliche Vorgabe, eine dauerhafte Verbindung zwischen Getränkebehältern aus Einwegkunststoff und ihren aus Kunststoff bestehenden Verschlüssen und Deckeln herzustellen, ist, soweit ersichtlich, von der Getränkebranche weitestgehend umgesetzt worden“, sagt Peter Feller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE). Das zeige, dass die Industrie auf die neuen gesetzlichen Anforderungen reagiert hat, um die Umweltbelastung durch lose Verschlüsse zu minimieren.

Kritik an der EU-Richtlinie: Ökologischer Nutzen fraglich, Belastung für deutsche Abfüller

Die Umstellung auf die neuen Verschlüsse ist jedoch mit erheblichen Kosten verbunden. „Die Kosten pro Abfüllungslinie sind mit rund 181.000 Euro veranschlagt worden. Hinzu kommt der Mehraufwand für Deckel bzw. Verschlüsse mit rund 0,2 Cent pro Stück,“ erklärt Feller. Trotz dieser Investitionen sieht er den ökologischen Nutzen kritisch: „Ein relevanter ökologischer Nutzen dieser Vorgabe im Hinblick auf deutsche Abfüller ist nicht erkennbar. Die zugrundeliegende europäische Richtlinie ist insoweit ein Negativbeispiel für eine undifferenzierte ideologische Rechtsetzung.“

Feller betont, dass das Problem des Litterings in Deutschland weitgehend gelöst sei: „In Deutschland gibt es insbesondere bei Getränkeverpackungen seit vielen Jahren weltweit vorbildliche Sammelsysteme, die das Littering-Problem weitgehend gelöst haben. Diese stellen sicher, dass weit über 90 Prozent aller Getränkeverpackungen in die Wiederverwendung bzw. das Recycling laufen, so dass Littering somit wird. Für deutsche Abfüller stellt diese gesetzliche Vorgabe deshalb eine unnötige Belastung dar, einen nennenswerten ökologischen Vorteil begründet sie für die Umwelt in Deutschland indes nicht.“

Die BVE hat einen Leitfaden veröffentlicht, der erklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackung im rechtlichen Sinne vorliegt:

Was sind Einweg-Kunststofflebensmittelverpackungen im rechtlichen Sinn?

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