Fast eingetütet: Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Etwa ein Jahr hat es gedauert: im November 2022 legte die EU den Entwurf der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) vor. Dann bahnte sich die PPWR langsam ihren Weg durch die verschiedenen Ausschüsse in das Europäische Parlament: Stolze 2.741 Änderungsanträge wurden von den Abgeordneten über die Verordnung eingebracht! Nun hat das Europäische Parlament seinen Abschlussbericht über den Vorschlag für die Verordnung angenommen.

Verschiedene bunte Tomaten – rot, orange und gelb – sind in Plastikverpackungen mit kleinen Luftlöchern eingeschweißt. Die glänzende Folie reflektiert das Licht und zeigt die Tomaten in gleichmäßiger Anordnung, bereit für den Verkauf im Supermarkt.Quelle: Martin Bergsma / Adobe Stock

Zielvorgaben der PPWR

Die EU-Verpackungsrichtlinie betrifft EU-ansässige Unternehmen sowie Unternehmen, die Verpackungen in die EU einführen. Die vorgesehenen Maßnahmen gelten gleichermaßen für inländische und importierte Produkte. Die Verordnung zielt darauf ab, die Umweltverschmutzung zu verringern und eine Kreislaufwirtschaft für Verpackungen zu fördern. Als konkrete Ziele benennt sie:

• Die Reduzierung von Verpackungsabfällen
• Spezifische Designanforderungen für recyclingfähige Verpackungen
• die Verwendung von Post-Consumer-Recyclingmaterial (PCR) und
• die Förderung der Implementierung nachhaltigerer Verpackungslösungen durch ökomodulierte EPR-Systeme (Erweiterte Herstellerverantwortung), die Unternehmen dazu anregen sollen, umweltfreundlichere Verpackungen herzustellen.

Deutsches Mehrwegsystem in Gefahr

Der Entwurf der EU-Kommission setzt aber gerade das in Europa als vorbildlich geltende System der deutschen Mehrwegsysteme unter Druck. So äußerte sich der Deutsche Brauer Bund pessimistisch über das komplizierte Regelwerk der zentralistischen Verwaltungsbürokratie: Neue Deklarationspflichten, veränderte Rücknahmepflichten für Mehrwegverpackungen und neue Begrenzungen im Leerraumanteil, also der Luft in Transportverpackungen, wären für die Kreislaufwirtschaft in Deutschland mit Milliarden-Investitionen verbunden. Die geplanten Regelungen würden funktionierende Mehrwegkreisläufe in der Fläche zerstören, ohne einen ökologischen Mehrwert zu bieten. In einem gemeinsamen Schreiben an das Europäische Parlament warnten deutsche Verbände: „Wenn es die Politik wirklich ernst meint, mit der Förderung und dem Ausbau der Kreislaufwirtschaft, darf sie nicht jene Unternehmen bestrafen, die seit Jahrzehnten in funktionierende Mehrwegsysteme investieren. Wir appellieren, alles zu unterlassen, was erfolgreiche bestehende Systeme in ihrer Existenz gefährdet!“, heißt es in dem Aufruf.

Selbst die Bundesregierung betonte im Oktober 2023, sie werde sich in den Verhandlungen zur EU-Verpackungsverordnung „mit Nachdruck für den Erhalt der bewährten Mehrwegsysteme in Deutschland“ einsetzen, zum Beispiel durch die Ablehnung einer Kennzeichnungspflicht bei Mehrwegverpackungen, weil diese nur schwer umsetzbar sei. Ebenso wolle man dafür kämpfen, dass offene Mehrweg-Poolsysteme – wie etwa für die NRW- oder die Longneck-Flasche – weiterhin ohne zentrale Organisationsstruktur betrieben werden dürfen.

Begrüßenswerter Abschlussbericht

Am 22.11.2023 verabschiedete das Europäische Parlament in einer Plenarabstimmung seine Position über die künftige europäische Verordnung. Demnach sollen erfolgreich bestehende Kreislaufsysteme umfassender geschützt werden sollen. So wären beispielsweise bestehende Mehrwegflaschen und -kästen von der Regulierung ausgenommen und könnten weiter im Umlauf bleiben. Dazu Stefanie Sabet, Geschäftsführerin der BVE: „Wir sehen in dem Beschluss eine Mäßigung des Regulierungsdrucks, da wichtige Änderungsanträge in Bezug auf die Wahrung der Lebensmittelsicherheit für Transportverpackungen eingegangen sind und dem wechselseitigen Zusammenhang zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen Rechnung getragen wurde.“

Die Reduzierung von Verpackungen ist mit 5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040 vorgesehen. Gleichwohl wurde vielen häufig verwendeten Verpackungsmaterialien eine Absage erteilt: Für Kunststoffverpackungen sollen die Reduktionsziele sogar noch ambitionierter sein. Vom Plenum bestätigt wurde außerdem die Forderung des Umweltausschusses, den Einsatz von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) und Bisphenol A (BPA) in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt zu verbieten.
„Es bleibt unklar, wie schnell und zu welchem Preis diese Verpackungen lebensmittelsicher ersetzt werden können“, so Sabet.

Ministerrat am Zug

Im Parlament wurde also ein erster Schritt zum Erhalt der deutschen Mehrwegsysteme geleistet. Nun ist der Ministerrat am Zug, wichtige Details zu klären, um das in Deutschland bereits bestehende klimafreundliche Mehrwegsystem nicht zu gefährden. Die Zeitspanne für einen erfolgreichen Trilog vor den Europawahlen ist jedoch extrem kurz. Es bleibt abzuwarten, wie schnell sich die Mitgliedstaaten und EU-Institutionen bei diesem weitreichenden Gesetzgebungsvorhaben auf einen Kompromiss tatsächlich einigen können.

Mehr Infos

Zur Verbändeposition PPWR Mehrwegquoten für Industrie- und Gewerbeverpackungen

Die Zusammenfassung der Abstimmungsergebnisse können unsere Mitglieder im Mitgliederbericht unter Brüssel & EU: „Annahme des EP Berichts zum PPWR Entwurf“ einsehen.

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