Lkw-Mautverdopplung setzt Logistikbranche unter Druck

Der Deutsche Bundestag hat einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, der eine Änderung mautrechtlicher Vorschriften vorsieht: Schon ab dem 1. Dezember 2023 wird die Lkw-Maut durch die Einführung einer zusätzlichen CO2-Komponente verteuert.

Das bedeutet, dass sich die Maut zukünftig aus vier Kostenteilen zusammensetzt: Kosten der Infrastruktur, der Luftverschmutzung, der Lärmbelastung und des CO2-Ausstoßes. Pro Tonne CO2 wird ein Aufschlag in Höhe von 200 Euro erhoben. Zusätzlich werden ab dem 1. Juli 2024 weitere Änderungen eingeführt, darunter der Wegfall der Mautbefreiung für erdgasbetriebene Fahrzeuge und die Ausweitung der Maut auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.

Mautverdopplung schwächt Produktionsstandort Deutschland

Dies hätte zur Folge, dass die Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs und die Betreiber von Werkverkehr jährlich mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 7,62 Mrd. Euro (bundesweit) belastet würden. Der Zeitpunkt der Mauterhöhung kommt für die Lebensmittelindustrie äußerst unpassend: Angesichts weiterhin hoher Energiekosten und einer sich verfestigenden Rezession in Deutschland benötigt die Lebensmittelindustrie eher Entlastungen statt weiterer Belastungen.

Die Bundesregierung indes verneint, dass der CO2-Aufschlag zu spürbaren Kostensteigerungen führt: Sie gibt an, dass die Mautkosten nur einen geringen Anteil an den Gesamtkosten der Endprodukte ausmachen. Jedoch werden 85 % aller Güter in Deutschland per Lkw transportiert, darunter viele Güter, die für den täglichen Bedarf unverzichtbar sind. Da Transportunternehmen am Standort Deutschland im europäischen Vergleich ohnehin mit hohen Kosten belastet sind und im Wettbewerb vor allem zu osteuropäischen Transportunternehmen stehen, müssen die Kosten im Zusammenhang mit der Mautverdoppelung weitergereicht werden – damit kommen spürbare Preiserhöhungen auch auf die Endverbraucher zu.

Mehrkosten können nicht allein aufgefangen werden

Olivier Kölsch, Geschäftsführer Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) e. V. sieht einen negativen Einfluss der Mauterhöhung auf die Wettbewerbsfähigkeit der hierzulande produzierten Güter. Der Produktionsstandort Deutschland würde dadurch geschwächt: „Die klein- und mittelständisch geprägte deutsche Ernährungsindustrie hat mit stark gestiegenen Kosten zu kämpfen, die sich in höheren Preisen entlang der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette widerspiegeln. Die aktuelle Erhöhung der Mautkosten befeuert die Kostenspirale für Lebensmittel und Getränke zusätzlich und das mehrfach, weil sowohl Rohstoffe als auch Produkte mehrmals transportiert werden müssen. Die damit verbundenen Mehrkosten können keinesfalls von den Lebensmittelherstellern allein aufgefangen werden! Zusätzlich belastend für die Unternehmen ist die extrem kurze Frist bis zum Inkrafttreten der neuen Mautsätze zum 1. Dezember 2023, die langfristige Kostenplanungen erschweren.“

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung spricht sich zwar grundsätzlich für eine CO2-Mautreform aus, lehnt jedoch die konkrete Form der Umsetzung durch den vorliegenden Gesetzentwurf als sinnlosen Inflationstreiber inmitten einer Wirtschaftskrise ohne jede Lenkungswirkung ausdrücklich ab. Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes schade er Wirtschaft und Bevölkerung und gleiche einer massiven Steuererhöhung. Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des BGL betont: „Eindrucksvoller kann man den drittgrößten Wirtschaftsbereich, die Logistikbranche, nicht an die Wand fahren.“

Die Bundesregierung indes erwartet Mehrerlöse von 26,61 Milliarden Euro für die Jahre 2024 bis 2027 durch die CO2-Differenzierung bei Fahrzeugen ab 7,5 Tonnen. Weitere vier Milliarden Euro im gleichen Zeitraum werden durch die Ausdehnung der Maut auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen eingeplant. Die Verwendung der Mauteinnahmen soll ebenfalls neu geregelt werden: Die Hälfte soll für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur der Bundesfernstraßen eingesetzt werden, die andere Hälfte ist für Maßnahmen im Schienennetz vorgesehen.

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