Initiative „BITTE ZU ENDE DENKEN!”
Mit der Initiative „BITTE ZU ENDE DENKEN!” wollen führende Verbände und Vermarkter der deutschen Werbewirtschaft auf die weitreichenden Konsequenzen eines umfassenden Werbeverbotes für die gesellschaftliche, wirtschaftliche und journalistische Freiheit aufmerksam machen. Die Kampagne erscheint ab dem 19. Oktober 2023 in verschiedenen Zeitungen, Zeitschriften sowie digital, in TV und auf Social-Media-Kanälen der Unterstützer und fordert die Verantwortlichen in der Politik auf, die Folgen eines derartigen Gesetzes zu Ende zu denken. Die Initiative unterstützt die Argumente und Lösungsansätze des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW) und der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE).
Die Anzeige wurde u. a. veröffentlicht in:
• Welt (Printausgabe, TV, Digitalumfeld)
• Bild (Printausgabe, TV, Digitalumfeld)
• Berliner Zeitung (Printausgabe, Digitalumfeld)
• Horizont und
• Gala
Grundlagen der Initiative
Das Gesetz bedeutet nicht nur eine Bevormundung der Bürger und drastische Einschränkungen der Marktwirtschaft, sondern auch massive Einnahmeverluste für Medien. Denn anders als viele glauben, schränkt der Gesetzentwurf nicht nur Werbung für Kinder ein: Überall dort, wo Kinder zwischen 6 und 23 Uhr zufällig auf Werbung stoßen könnten, soll sie prophylaktisch verboten werden.
Grundsätzlich verboten ist danach die Werbung für Süßigkeiten wie Schokolade, Zuckerwaren, Müsliriegel, Aufstriche wie Marmelade, Desserts, Kuchen, Kekse, süße Backwaren, Backmischungen, Eiscreme und Energydrinks.
Aber es geht noch weiter: Ebenfalls unter Strafandrohung verboten werden soll in der Zeit von 6 bis 23 Uhr Werbung für Produkte, deren Zusammensetzung nicht den Nährwertprofilen entsprechen, die von der WHO für Europa definiert hat. Danach ist Werbung auch verboten für Knabberartikel mit mehr als 0,1 Gramm Salz pro 100 Gramm oder Zuckerzusatz, Milchgetränke, Erfrischungsgetränke, Getränke aus Soja, Nüssen oder Saaten mit Zuckerzusatz oder Süßungsmitteln sowie Cornflakes mit mehr als 10 Gramm Fett, mehr als 15 Gramm Zucker oder mehr als 1,6 g Salz pro 100 Gramm.
Werbung für Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, 3,5 Prozent fetthaltigen Joghurt oder dessen Ersatzprodukte, Frischkäse, gesüßte Quarkzubereitungen, Rahm und Molke mit mehr als 2,5 Gramm Fett, mehr als 2 Gramm gesättigte Fettsäuren, mehr als 10 Gramm Zucker oder mehr als 0,2 Gramm Salz pro 100 Gramm wird verboten.
Käse, verzehrfertige und Fertiggerichte, Zubereitungen, Butter, Fette, Öle, Brot, Back- und Teigwaren, verarbeitete Fleischwaren, Fisch, Krebstiere, Weichtiere, haltbar gemachtes Obst und Gemüse, die den strengen jeweiligen Grenzwerte nicht entsprechen, würden alle unter das Werbeverbot fallen.
Da bleibt am Ende außer Blattsalat und Leitungswasser nicht viel übrig, für das Unternehmen werben könnten. Vor allem verarbeitete und verzehrfertige Lebensmittel würden aus der Öffentlichkeit verbannt.
Sportvereine dürften kein Sponsoring mehr von Limonadenherstellern annehmen und für Grillwürstchen dürfte erst nach 23 Uhr im Fernsehen geworben werden.
Weitere Informationen zum Gesetzesentwurf, den Herausforderungen und alternativen Lösungsansätzen zur Prävention von Kinderübergewicht finden Sie unter www.lieber-mündig.de
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